In meiner Praxis werden keine Amalgamfüllungen gelegt, da aus meiner Sicht zahlreiche Gründe gegen die Verwendung dieses toxischen Materials sprechen.
Amalgam wird im Jahre 2010 noch immer von den Krankenkassen als – für den Patienten kostenfreie – Regelversorgung angesehen, es muss aber andererseits von uns Zahnärzten als Sondermüll behandelt und entsprechend durch Recyclingunternehmen entsorgt werden.
Außerhalb des Menschen wird Amalgam als giftiger Sondermüll eingestuft.
Damit das Amalgam, das durch uns Zahnärzte aus dem Mund entfernt wird, nicht in den Wasserkreislauf gelangt, kommen so genannte Amalgamabscheider zum Einsatz.
Mit Wirkung vom 01. Juli 1995 wurden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Einschränkungen der Amalgamanwendung angeordnet.
Hier heißt es u.a., dass Amalgam nicht angewendet werden darf bei:
- Amalgamallergie (nachgewiesen)
- Schwangerschaft
- Frauen und Mädchen im gebärfähigen Alter
- Kinder unter 6 Jahren
- Patienten mit schweren Nierenfunktionsstörungen
- retrograden Wurzelfüllungen
In Schweden wurde 2009 durch das Umweltministerium der Gebrauch von Quecksilber generell verboten.